Zum Vorgehen bei der Rothirschbeurteilung und der Hegeschau führte das ANJF zusammengefasst aus, die Abläufe würden seit Jahren so praktiziert. Die Trophäenbewertungskommission beurteile an der Hegeschau anhand der Geweihformen und -enden nur die Abschusswürdigkeit eines Rothirsches, nicht aber, ob es sich um einen Hegeabschuss gehandelt habe. J. A.___ legte gegen die Verfügung des ANJF vom 10. Juni 2013 keinen Rekurs ein. Die Verfügung des ANJF vom 10. Juni 2013 erwuchs somit in Rechtskraft.