Im Wesentlichen führte das ANJF aus, der erlegte Kronenhirsch habe eine leichte, aus Rangkämpfen herrührende Verletzung aufgewiesen, die bereits am abheilen gewesen sei. Diese Verletzung hätte der Hirsch problemlos überlebt, weshalb sie nicht – wie für einen Hegeabschuss notwendig – erheblich gewesen sei. Noch zwei- bis dreihundert Meter vor A.___ habe ein anderer Jäger, I.___, den Kronenhirsch als nicht schussbar eingeschätzt. A.___ habe den Hirsch nicht richtig angesprochen und so ein nicht zum Abschuss frei gegebenes Tier erlegt.