__ wird für die Dauer eines Jahres von der Jagd im Kanton St.Gallen ausgeschlossen. Die Sperre beginnt mit Rechtskraft der vorliegenden Verfügung. 5. Es werden keine Entschädigungen geleistet. 6. Die Gebühr für die Verfügung wird auf Fr. 700.-- festgesetzt und A.___ auferlegt.