Das vom ANJF eingeleitete Verfahren ziele auf den Erlass einer anfechtbaren Verfügung ab, weshalb das Verfahren betreffend Aufsichtsbeschwerde bis zum Erlass der vom ANJF in Aussicht gestellten Verfügung sistiert werde. Zusammen mit der Orientierungskopie der Sistierungsanordnung stellte der Rechtsdienst dem ANJF eine Kopie der Aufsichtsbeschwerde zu und forderte es auf, dem Volkswirtschaftsdepartement eine Kopie der in Aussicht gestellten Verfügung zuzustellen.