E. Mit Stellungnahme vom 12. Juli 2012 nahm A.___ innert erstreckter Frist das rechtliche Gehör wahr und stellte dem ANJF folgende Anträge: 1.1 Der von A.___ erlegte Kronenzwölfer (14. Kopf) ist als Hegeabschuss zu akzeptieren. 1.2 Die Trophäe des erlegten Hirsches (beidseitiger Kronenzwölfer) ist dem Erleger A.___ wieder auszuhändigen. 1.3 Der ausgehändigten Trophäe ist ein Attest über die Akzeptierung als Hegeabschuss beizulegen.