C. Für die Hegeschau vom 30. März 2012 in Z.___ wollte A.___ die fragliche Hirschtrophäe zunächst nicht zur Verfügung stellen, da ihm noch keine Bestätigung über die Hegeabschusswürdigkeit des Hirsches ausgestellt worden sei. Trotzdem stellte er in der Folge die Hirschtrophäe zur Verfügung, worauf der Hirsch an der Hegeschau als beidseitiger Kronenhirsch eingestuft wurde, der nicht zum Abschuss frei gegeben war. Die Trophäe wurde dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei (nachfolgend ANJF) übergeben.