Mit Schreiben vom 12. April 2024 teilt der Rechtsvertreter mit, dass die slowenische Aufenthaltsbewilligung des Rekurrenten zwischenzeitlich verlängert und ihm eine Arbeitsbewilligung erteilt worden sei. Mit Eingabe vom 30. April 2024 reicht der Rechtsvertreter einerseits den entsprechenden Aufenthaltstitel nach. Andererseits übermittelt er Kopien des Reisepasses des Rekurrenten zur Bestätigung, dass dieser nach seiner Einreise am 21. Oktober 2022 die Schweiz innert 90 Tagen wieder verlassen habe. 6/15 Erwägungen