2/15 20. August 2012 erstmals ermahnt, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten, die Integrationsvereinbarung zu befolgen, selber für den Lebensunterhalt aufzukommen (Vorakten AA, S. 175), erwerbstätig zu sein und keine Schulden zu machen. Am 31. Januar 2014 wurde seine Aufenhaltsbewilligung aufgrund weiterer Verurteilungen und Klagen in finanzieller Hinsicht nur provisorisch und unter Bedingungen (Erreichen wirtschaftlicher Unabhängigkeit, Tilgung der bestehenden Schulden, Einhalten der Integrationsvereinbarung und Beachten der Rechtsordnung) verlängert (Vorakten AA, S. 167).