C.___ und B.___ heirateten am 30. September 2011 in Z.___, Kosovo, worauf A.___ für ihren Ehemann ein Familiennachzugsgesuch einreichte und dieser am 11. November 2011 in die Schweiz einreiste. Das MA TG erteilte ihm in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs zum Verbleib bei seiner Ehefrau, wobei es gleichzeitig eine Integrationsvereinbarung mit ihm abschloss. Das Ehepaar hat zwei Kinder (D.___, geb. 2012, und E.___, geb. 2013), die wie die Mutter über Niederlassungsbewilligungen verfügen.