c) Der Rekurrent reiste erstmals am 1. April 2017 im Alter von rund 19 Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs zu seiner (ersten) Schweizer Ehefrau in die Schweiz (Vorakten Seite 14). Bereits am 11. Juni 2018 trennte sich das Paar (Vorakten Seite 25). Am 5. November 2028 wurde diese Ehe in Serbien geschieden (Vorakten Seiten 225 bis 227). Ende November 2018 ging der Rekurrent eine neue Beziehung ein (Vorakten Seite 237). Mit Verfügung vom 11. Januar 2019 widerrief die Vorinstanz die Aufenthaltsbewilligung des Rekurrenten und setzte ihm eine Ausreisefrist (Vorakten Seiten 90 bis 95). Der Rekurrent focht diese Verfügung an (Vorakten Seite 107).