F. Das Kreisgericht Y.___ schied mit Entscheid vom 5. Februar 2024 die Ehe von D.___ und des Rekurrenten. Der Rekurrent hielt sich in dieser Zeit schon bei seiner Verlobten in X.___ auf. Die beiden beabsichtigten zu heiraten. In der Folge wurde das vorliegende Rekursverfahren vorläufig pendent gehalten. G. Am 3. Juli 2024 heiraten in X.___ B.___, geboren ___ 2000, von Nordmazedonien, und der Rekurrent. B.___ verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung. In der Folge stellte sie beim Migrationsdienst X.___ ein Familiennachzugsgesuch für ihren Ehemann. Am 16. November 2024 kam der gemeinsame Sohn E.___ des Ehepaares zur Welt.