C. Das Untersuchungsamt Y.___ sprach A.___ mit Strafbefehl vom 6. Oktober 2023 der mehrfachen Täuschung der Behörden sowie der Verletzung der An- oder Abmeldepflichten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt aufgeschobenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 100.– bei einer Probezeit von vier Jahre sowie zu einer Busse von Fr. 400.–.