B. Mit Verfügung vom 20. September 2023 widerrief das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung von A.___. Zur Begründung führte es an, Abklärungen hätten ergeben, dass die Ehegemeinschaft von D.___ und A.___ nie aufgenommen worden und somit auch nie gelebt worden sei. Das Migrationsamt gehe davon aus, dass A.___ die Ehe mit D.___ nur eingegangen sei, um sich eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen. Er habe das Amt getäuscht, indem er vorgegeben habe, mit D.___ im gemeinsamen Haushalt zu wohnen und mit ihr eine Ehegemeinschaft zu führen. Es sei Strafanzeige bei der Kantonspolizei wegen Täuschung der Behörden eingereicht worden.