Er sei aus diesem Grund umgehend aus der Türkei geflüchtet. Da seine Schwester in der Schweiz lebe, sei er in die Schweiz gereist, um Asyl zu beantragen. Im Falle einer Rückweisung drohe ihm in der Türkei die Verhaftung. D. Das BAZG, Zoll Ost, stellte in seiner Vernehmlassung vom 7. Februar 2023 keinen konkreten Antrag. Sinngemäss wird aber die Abweisung der Beschwerde beantragt. Zur Begründung führte das Bundesamt im Wesentlichen an, der Beschwerdeführer sei zusammen mit B.___ in einem Fahrzeug am 24. Januar 2023 um 02:15 Uhr in Z.___ durch Mitarbeitende des BAZG angehalten worden. Bei der Überprüfung der Ausweise habe sich der Beschwerdeführer nur mit einer türkischen