SJD RDRM.2023.10 Migrationsrecht, Art. 5 AIG, Art. 64 AIG, Art. 21 AsylG, Art. 8 AsylV 1. Der Beschwerde-führer, türkischer Staatsangehöriger, reiste als Beifahrer von Österreich kommend in die Schweiz. Beamte des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrollierten ihn beim Grenzübergang. Der Beschwerdeführer wies sich mit einer türkischen Identi-tätskarte aus. Im Rahmen des gewährten rechtlichen Gehörs zur beabsichtigen Weg-weisung erklärte der Beschwerdeführer, er wolle in der Schweiz Asyl beantragen. Das BAZG verfügte seine Wegweisung. Gutheissung der Beschwerde. Den Entscheid finden Sie im angehängten PDF-Dokument.