5. Nach dem Gesagten erweist sich die angefochtene Verfügung als recht- und verhältnismässig. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. Die Busse ist innert zwei Monaten ab Rechtskraft zu bezahlen (Art. 189 Abs. 4 MStG). 6. Das vorliegende Beschwerdeverfahren ist kostenlos (Art. 208 Abs. 5 MStG). 5/6 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Die Disziplinarbeschwerde von A.___, wird abgewiesen. 2. Es werden keine amtlichen Kosten erhoben. SICHERHEITS- UND JUSTIZDEPARTEMENT Der stellvertretende Vorsteher: Marc Mächler Regierungsrat 6/6