A. Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 eröffnete das Amt für Militär und Zivilschutz gegen A.___, ein Disziplinarstrafverfahren. A.___ wurde vorgeworfen, dass er im Jahr 2022 die ausserdienstliche Schiesspflicht nicht erfüllt habe. Nachdem sich A.___ zum Vorwurf nicht vernehmen liess, bestrafte ihn das Amt für Militär und Zivilschutz mit Disziplinarstrafverfügung vom 21. September 2023 wegen Dienstversäumnis nach Art. 83 des Militärstrafgesetzes (SR 321.0; abgekürzt MStG) mit einer Busse von Fr. 300.–.