9/10 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___ ist abzuweisen, soweit er nicht infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben ist. 2. A.___ bezahlt die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Diese wird mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Das Begehren von A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher: Christof Hartmann Regierungsrat 10/10