6/10 Aufenthaltsbewilligung wegen der strafrechtlichen Verurteilung ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Trennung der Eheleute zwar nicht freiwillig im engeren Sinne des Wortes. Gleichwohl kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass alleine das Verhalten von B.___ ursächlich für die Trennung von seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern war.