Mit Urteil vom 1. März 2003 wurde B.___ in Frankreich wegen der illegalen Einfuhr von knapp 21kg Heroin sowie wegen Menschenhandel zu fünf Jahren Gefängnis und einer Busse von Euro 524'000.– verurteilt. Vom 1. März 2003 bis zum 12. November 2005 befand er sich in Frankreich im Strafvollzug. Nach seiner Entlassung erliessen die französischen Behörden eine Einreisesperre und wiesen ihn in sein Heimatland aus. Bereits am 21. April 2004 hatte das Ausländeramt (heute Migrationsamt) B.___ mitgeteilt, dass seine Niederlassungsbewilligung aufgrund seines Auslandaufenthalts von Gesetzes wegen erloschen sei.