11/13 in ihrer Heimat verbracht, wo sie bis zur fünften bzw. achten Klasse die Schule besucht haben (Vorakten S. 38, 40). Sie sind mit den Gepflogenheiten in Bosnien und Herzegowina vertraut. Auch ihre Mutter befindet sich dort. Zudem können sie zusammen mit dem Rekurrenten 1 ausreisen. Die hier erworbenen Sprachkenntnisse werden ihnen das schulische bzw. berufliche Fortkommen erleichtern. Dasselbe gilt, wie bereits erwähnt, für den Schulbesuch und die erlangte Arbeitserfahrung in der Schweiz. Eine Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina ist zumutbar.