Eine Wiedereingliederung im Herkunftsland erscheint nicht stark gefährdet, wird ihnen doch die in der Schweiz absolvierte Schulzeit bzw. angefangene Ausbildung auch im Herkunftsland von Nutzen sein. Nicht zuletzt der Umstand, dass es ihnen in der Schweiz bereits in dieser kurzen Zeit gelungen ist, eine Lehrstelle zu finden, lässt darauf schliessen, dass sie auch im Herkunftsland, wo sie zumindest einen Teil ihrer Schulzeit absolviert haben und mit der Sprache und den Lebensumständen bestens vertraut sind, in der Lage sein werden, eine Anstellung zu finden oder auch (in Bezug auf den Rekurrenten 3) gegebenenfalls wieder in die Schule zu gehen.