d AIG bildete ausschliesslich die Ermöglichung des gemeinsamen Familienlebens mit dem Vater. Bei ihnen verhält es sich deshalb nicht anders als beim Rekurrenten 1. Fällt die anspruchsbegründende Ehegemeinschaft als einziger Rechtsgrund für die Bewilligung des Aufenthalts der Rekurrenten 2 und 3 weg, wird die Aufenthaltsbewilligung zu Recht widerrufen (vgl. VerwGE B 2022/203 vom 12. Mai 2023 Erw. 4.1).