Diese Aussage erfolgte just nachdem die Vorinstanz mitgeteilt hatte, dass sie eine dreijährige Ehegemeinschaft als nicht gegeben erachte und hierzu das rechtliche Gehör gewährte (Vorakten S. 127 ff.) und erscheint bereits deshalb als reine Gefälligkeitsaussage. Im Übrigen wird darin festgehalten, D.___ hätte lediglich «ein bisschen Ruhe» haben wollen, habe jedoch noch nicht an eine Scheidung gedacht und sei erst am