bb) D.___ unterzeichnete einen Mietvertrag für eine 2,5-Zimmer- Wohnung an der F.___strasse 1 mit Mietbeginn am 16. September 2021 (Vorakten S. 124). Übereinstimmend dazu gaben sowohl der Rekurrent 1 als auch D.___ unabhängig voneinander (im Rahmen einer Einzelanhörung im Scheidungsverfahren) an, seit Mitte September 2021 getrennt zu leben (Vorakten S. 118). Am 24. September 2021 meldete D.___ den Umzug bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen (Vorakten D S. 60). Alle diese in den Akten befindlichen Hinweise stimmen miteinander überein und deuten darauf hin, dass die Hausgemeinschaft am 16. September 2021 aufgelöst wurde.