Nachdem A.___ und D.___ am 2. Dezember 2021 ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht hatten, wurde die kinderlos gebliebene Ehe mit Entscheid des Kreisgerichtes St.Gallen vom 5. April 2022 geschieden (Vorakten S. 107 ff.). Vor diesem Hintergrund tätigte das Migrationsamt weitere Abklärungen und zog insbesondere die Akten des Scheidungsverfahrens bei.