Sodann wird der weitere Verbleib in der Schweiz an die Bedingungen geknüpft, dass der Rekurrent Einkünfte erzielt, seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt, Schulden abbaut und ein – grundsätzlich – deliktfreies Leben führt. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.