8/12 c) Ein Drittbeitrag von Fr. 50'000.– an die Schuldentilgung vermag die Verschuldung nicht zu beseitigen. Eine Verbesserung für die Gläubigerschaft und die Schuldensituation des Rekurrenten würde er aber zweifellos darstellen. Nebst dieser vom Rekurrenten beschafften Sanierung könnte aufgrund seiner Erwerbstätigkeit auch mit längerfristigen Abzahlungen gerechnet werden.