c) Weiter hat der Rekurrent mit dem Wiedererwägungsgesuch geltend gemacht, dass ihm eine solide Anstellung angeboten werde, die eine höhere Schuldentilgung ermöglichen würde, und gesundheitliche Beschwerden dazugekommen seien. Im Rekursverfahren wird zudem eine zugesagte Unterstützung bei der Schuldentilgung vorgebracht.