575 mit Hinweisen; Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl., Zürich/St.Gallen 2020, Rz. 1273 mit Hinweisen). Das gilt ausnahmsweise auch in Fällen von rechtskräftigen, gerichtlich beurteilten Verfügungen, wenn ein Dauersachverhalt in Frage steht und sich die tatsächlichen Verhältnisse oder die materielle Rechtslage seit Erlass des rechtskräftigen Urteils wesentlich verändert haben (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes