Sodann sei zu beachten, dass er gesundheitlich beeinträchtigt sei. Er leide aktuell an Morbus Crohn, Eisenmangelanämie und einer Schilddrüsenunterfunktion. Es sei davon auszugehen, dass er dauerhaft und regelmässig auf medizinische Behandlung angewiesen sei, weshalb zwingend zu klären sei, ob er, als Mitglied der aramäischen Minderheit und nach der langen Abwesenheit, in der Türkei Zugang zu hinreichender medizinischer Versorgung hätte. D. Das Migrationsamt (Vorinstanz) beantragte am 8. Februar 2023 unter Hinweis auf die angefochtene Verfügung, den Rekurs abzuweisen.