Er bestreite nicht, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die gewichtigste Verurteilung 27 Jahre zurückliege und er gezeigt habe, dass er sich über einen längeren Zeitraum an die Gesetze halten könne. Da verschiedene Verurteilungen mit seiner selbständigen Erwerbstätigkeit zu tun gehabt hätten, komme eine solche für ihn nicht mehr in Frage. Unbestritten habe er auch grosse Schulden. Seine Abzahlungen seien im Widerrufsverfahren aber zu wenig berücksichtigt worden. Er habe gezeigt, dass er signifikant Schulden abbauen könne, wenn er eine solide Anstellung habe und eine solche werde ihm nun angeboten.