Er sei auf medizinische Behandlung angewiesen. Ob er in der Türkei als Mitglied der aramäischen Minderheit nach einer Abwesenheit von vierzig Jahren Zugang zu hinreichender medizinischer Versorgung hätte, sei jedoch unklar. 2/12 Das Migrationsamt überwies das Gesuch am 8. November 2022 an das Verwaltungsgericht zur allfälligen Prüfung als Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens.