Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass im fraglichen Verfahren die familiäre Situation, die gute soziale Integration in der Schweiz, die Abzahlung von Schulden und die schwierige Lage in der Türkei als Angehöriger der unterdrückten Minderheit der Aramäer ungenügend gewürdigt worden seien. Sodann sei zu berücksichtigen, dass er ein solides Stellenangebot mit einem Jahreslohn von 62'400 Franken habe, was einen signifikanten Schuldenabbau ermöglichen würde. Auch seine gesundheitliche Situation habe keine Beachtung gefunden. Er sei auf medizinische Behandlung angewiesen.