Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 ersuchte A.___, vertreten durch lic.iur. Bettina Surber, Rechtsanwältin, St.Gallen, das Migrationsamt um Wiedererwägung der Verfügung vom 26. Februar 2019 (Widerruf der Niederlassungsbewilligung), allenfalls Erteilung einer Härtefallbewilligung. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass im fraglichen Verfahren die familiäre Situation, die gute soziale Integration in der Schweiz, die Abzahlung von Schulden und die schwierige Lage in der Türkei als Angehöriger der unterdrückten Minderheit der Aramäer ungenügend gewürdigt worden seien.