Am 15. Juli 2022 wurde A.___ bei einer Verkehrskontrolle in der Schweiz angehalten und gleichentags mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ wegen rechtswidrigen Aufenthalts und rechtswidriger Einreise mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bestraft, die ab 5. September 2022 vollzogen wurde.