12/13 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___, X.___, wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung der Vorinstanz vom 22. November 2022 wird aufgehoben und die Streitsache zu neuer Entscheidung im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung wird abgeschrieben.