cc) Wie sich aus den erstmals im Rekursverfahren eingereichten Unterlagen ergibt, heiratete die Mutter am 12. Mai 2022 den in Deutschland wohnhaften J.___ und beabsichtigt, ohne Kinder zu diesem nach Deutschland zu ziehen (vgl. die Kopien des internationalen Familienbüchleins [act. 1.9; act. 1.10], des Ausländerausweises des Ehemannes [act. 1.11], des Reisepasses der Mutter [act. 1.12] und das Schreiben der Mutter vom 13. Januar 2023 [act. 12.1]). Laut dem Schreiben der Mutter vom 13. Januar 2023 (act. 12.1) sei das Familiennachzugsverfahren pendent und sie warte auf das Visum. Sobald sie das Visum erhalten habe, müsse sie in kurzer Zeit nach Deutschland ausreisen.