Das Familiennachzugsverfahren für sie sei in Deutschland noch pendent. Sobald dieses jedoch bewilligt werde, müsse sie innert kurzer Zeit nach Y.___ reisen. Die Kinder würden sie jedoch bei ihrem Vorhaben bremsen, da sie sich nicht auf ihr Privatleben konzentrieren könne. Sie sei bei der Heirat mit dem Rekurrenten und bei der Geburt der beiden Kinder zu jung gewesen und habe sich seither um die Kinder gekümmert. Nun sei der Rekurrent an der Reihe, sich um die Kinder zu kümmern. Es dürfe nicht von ihr erwartet werden, dass sie die Kinder mit nach Deutschland nehme. Sie möchte ein neues Leben beginnen und mit dem zweiten Ehemann glücklich sein.