G. Am 17. Februar 2023 ging beim Sicherheits- und Justizdepartement ein Schreiben der Mutter der beiden Söhne des Rekurrenten ein (act. 12.1). Darin schilderte sie, dass das Scheidungsverfahren in der Türkei sehr lange gedauert habe und sie mit den Kindern überfordert gewesen sei, weshalb eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen worden sei. Darin sei das Sorgerecht dem Rekurrenten zugeteilt worden und seither warte sie darauf, dass er die Kinder in die Schweiz zu sich nehme. In der Zwischenzeit habe sie wieder geheiratet und ihr Ehemann sei in Y.___, Deutschland, wohnhaft. Das Familiennachzugsverfahren für sie sei in Deutschland noch pendent.