F. Nachdem die Vertreterin des Rekurrenten mit Schreiben vom 26. Januar 2023 (act. 6) darauf hingewiesen wurde, dass nach st.gallischer Praxis als unentgeltlicher Rechtsbeistand bzw. Rechtsbeiständin ausschliesslich patentierte, im Register eingetragene Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen eingesetzt werden könnten, zog die Vertreterin mit Eingabe vom 8. Februar 2023 (act. 7) das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung zurück.