Da die Ex-Ehefrau sowieso willig gewesen sei, dass die Obhut und die elterliche Sorge dem Rekurrenten zugesprochen würden, sei eine Scheidungsvereinbarung unterzeichnet und die Ehe aufgrund dieser am 6. Oktober 2020 geschieden worden. Aus diesem Grund sei die elterliche Sorge ohne nähere Begründung dem Vater zugesprochen worden, obwohl die Kinder das ganze Leben mit der Kindsmutter verbracht hätten. Die Ex-Ehefrau würde dem Rekurrenten Druck machen, dass er die Kinder zu sich in Obhut nehme. Aufgrund der Vernehmlassung der Vorinstanz habe die Ex-Ehefrau und Kindsmutter versichert, einen Brief für das Rekursverfahren zu erstellen und zuzustellen.