5/13 Mit Eingabe vom 17. Januar 2023 brachte der Rekurrent ergänzend vor, dass streitige Scheidungsklagen in der Türkei sehr lange dauern würden, weshalb die damalige Rechtsanwältin dem Rekurrenten während des Scheidungsprozesses eine Scheidungsvereinbarung empfohlen habe. Da die Ex-Ehefrau sowieso willig gewesen sei, dass die Obhut und die elterliche Sorge dem Rekurrenten zugesprochen würden, sei eine Scheidungsvereinbarung unterzeichnet und die Ehe aufgrund dieser am 6. Oktober 2020 geschieden worden.