Am 27. Juli 2015 heirateten in der Türkei A.___ und D.___ (neu E.___), geb. ___ 1995, ebenfalls Staatsangehörige der Türkei. Am 3. Januar 2016 reiste D.___ im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann in die Schweiz und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Das Paar hat zwei gemeinsame Kinder: B.___, geb. ___ 2016, und F.___, geb. ___ 2018, beide Staatsangehörige der Türkei. Beide kamen in der Schweiz zur Welt und erhielten wie ihr Vater eine Niederlassungsbewilligung.