A. A.___, geb. ___ 1984, Staatsangehöriger der Türkei, reiste am 24. November 2008 im Rahmen des Familiennachzuges seiner damaligen Ehefrau C.___, geb. ___ 1982, ebenfalls Staatsangehörige der Türkei, in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner damaligen Ehegattin. Am 28. November 2013 wurde A.___ die Niederlassungsbewilligung erteilt, deren Kontrollfrist zuletzt bis 23. November 2023 verlängert wurde. Die Ehe wurde am 20. Januar 2015 kinderlos geschieden.