h) Im vorliegenden Fall wurde kein neuer Radweg erstellt, sondern lediglich der bestehende Rad- und Fussweg neu signalisiert, weshalb den Richtlinien nicht dieselbe Bedeutung zukommt, wie bei einer erstmaligen Planung. Überdies ist darauf hinzuweisen, dass auch der bestehende Rad- und Fussweg nicht vollumfänglich in Einklang mit der Richtlinie 4 des TBA steht.