e) Dass Massnahmen erforderlich sind, um die festgestellten Sicherheitsdefizite zu beheben, wird von der Rekurrentin nicht in Frage gestellt. Sie beantragt jedoch, dass innerorts auf der Fahrbahn ein Radstreifen erstellt werden soll. Dazu müssten entsprechende Aufgänge und Abfahrten vom Trottoir erstellt werden. Radstreifen werden, anders als Radwege, grundsätzlich beidseitig, d.h. richtungsgetrennt angelegt (TBA R 2016.4, Radverkehr, RRV 01, Grundsätze der Radverkehrsplanung [Richtlinie 1], Formen der Radverkehrsführung auf S. 6; ebenso TBA R 2016.4, Radverkehr, RRV 02, Radstreifen [nachfolgend Richtlinie 2], Grundsätze auf S. 4).