7/12 in tatsächlicher Hinsicht neue Pflichten aufzuerlegen oder ihre bestehenden Rechte zu beschneiden. Umgekehrt bedeutet dies, dass bei einem Verzicht auf die geplanten Massnahmen oder bei Gutheissung des Rekurses die von der Rekurrentin vorrangig vertretenen zu Fuss Gehenden schlechter gestellt wären, als mit der Neusignalisation und somit vorliegend kein Nachteil materieller oder ideeller Natur abgewendet werden kann.