Denn durch die Neusignalisation wird gegenüber den Fahrradfahrenden verdeutlicht, dass es sich beim entsprechenden Abschnitt grundsätzlich um einen Fussweg handelt, zu Fuss Gehende vortrittsberechtigt sind und dieser Fussweg gewissermassen bloss ausnahmsweise auch von den Fahrradfahrenden (mit-)genutzt werden darf. Somit entsteht für Fahrradfahrende auch nicht mehr der Eindruck, es handle sich um einen Radweg, auf dem die zu Fuss Gehenden lediglich geduldet seien. Schliesslich werden die Fahrradfahrenden, anders als bei der bestehenden Regelung, nicht mehr verpflichtet, das Trottoir zu benutzen, sondern es steht ihnen frei, gegebenenfalls die Fahrbahn in Anspruch zu nehmen.