_» erhoben wurde, ist zugunsten der Rekurrentin davon auszugehen, dass es sich bei der genannten Personengruppe, zumindest in einer grossen Zahl, um Vereinsmitglieder handelt. Dass zwischen dem Vereinszweck, der unter anderem darin besteht, für eine «optimale Sicherheit und Gesundheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer» zu sorgen (zefix.ch), und der angefochtenen Neusignalisation ein enger Zusammenhang besteht, ist ebenfalls ohne Weiteres erstellt. Schliesslich ist zu prüfen, ob die Mitglieder selbst legitimiert wären einen entsprechenden Rekurs einzureichen.